Irmgardis Intensivmed GmbH
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Vereinbaren Sie noch heute mit uns einen Termin in ihrem eigenen zu Hause. Unser speziell zertifiziertes Pflegefachpersonal berät Sie in Bezug auf Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Pflegegradermittlung, Pflegegeld und vielem mehr.
Über 500 Beratungen
im Jahr
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Stelle beraten lassen. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben in regelmäßigen Abständen zu erfolgen. Weisen Sie jetzt Ihre Inanspruchnahme einer Pflegeberatung nach.
Ziel ist es, Pflegesituationen zu erleichtern, Überforderung zu vermeiden, bestmögliche Versorgung und Selbstbestimmung sicherzustellen.



