Intensivpflege richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation eine umfassende und engmaschige Betreuung benötigen. Voraussetzung dafür ist die offizielle Anerkennung der Schwerstpflegebedürftigkeit.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist in § 37 SGB V verankert, wo der Rechtsanspruch auf Intensivpflege geregelt ist. Die Pflegebedürftigen, die in der Regel Intensivpflege erhalten, leiden häufig unter einer der folgenden Erkrankungen oder Zustände:
- Mukoviszidose: Eine genetische Störung, die vor allem die Lungen und das Verdauungssystem betrifft.
- Muskelatrophien: Verschiedene Formen von Muskelschwund.
- Schädel-Hirn-Trauma: Verletzungen des Gehirns durch äußere Gewalteinwirkungen.
- Koma oder Wachkoma: Zustände tiefer Bewusstlosigkeit.
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS): Eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die das motorische Nervensystem betrifft.
- Hoher Querschnitt (Halsmarklähmung): Lähmungen durch Verletzungen des Rückenmarks im Halsbereich.
- Angeborene oder erworbene Hirnschädigungen.
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder andere Lungenerkrankungen: Mit oder ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf.
- Neben diesen Krankheitsbildern gibt es viele weitere Erkrankungen und Symptomkomplexe, die eine Intensivpflegeversorgung notwendig machen können. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Auch hier nochmal eine Möglichkeit für Rezensionen (Wenn du direkt 2-3 von Kunden hast, wäre das top)


